Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Zweck und Grundsätze
Die Musikwerkstatt Ostersbaum e.V. ist ein gemeinnütziger Verein und kein Erwerbsunternehmen. Sie dient der musikalischen Erziehung und Ausbildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Die Schulordnung regelt die organisatorischen und vertraglichen Rahmenbedingungen für den Musikunterricht und soll einen ordnungsgemäßen Unterricht gewährleisten.
Zweck des Vereins ist die Förderung und Durchführung der musikalischen Erziehung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Wuppertal und den benachbarten Gemeinden.
2. Anmeldung und Unterrichtsvertrag
Die Anmeldung zum Musikunterricht erfolgt über das Anmeldeformular der Musikwerkstatt Ostersbaum e.V.
Bei minderjährigen Schüler:innen erfolgt die Anmeldung durch die gesetzlichen Vertreter.
Das Anmeldeformular bildet zusammen mit dieser Schulordnung und der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Gebührenordnung die Grundlage des Unterrichtsvertrags.
3. Unterrichtsfreie Zeiten
An gesetzlichen Feiertagen sowie während der Schulferien des Landes Nordrhein-Westfalen findet kein regulärer Unterricht statt.
Die unterrichtsfreien Zeiten aufgrund von Ferien und gesetzlichen Feiertagen sind bei der Berechnung des monatlichen Unterrichtsentgelts bereits berücksichtigt. Das vereinbarte monatliche Entgelt bleibt daher auch während dieser Zeiten in voller Höhe bestehen.
4. Geschwisterermäßigung
Wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig Unterricht an der Musikwerkstatt Ostersbaum e.V. erhalten, gelten folgende Ermäßigungen:
- 2. Kind: 10 % Rabatt
- 3. Kind: 15 % Rabatt
- 4. Kind: 25 % Rabatt
Die Ermäßigung gilt jeweils für das betreffende Kind.
5. Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Unterrichtsvertrag kann mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden.
Mögliche Vertragsenden sind:
- 31. März
- 30. Juni
- 30. September
- 31. Dezember
Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Dies ist beispielsweise per E-Mail oder Brief möglich.
Die Kündigung ist gegenüber der Musikwerkstatt Ostersbaum e.V. zu erklären. Eine Kündigung gegenüber der Lehrkraft ist nicht ausreichend.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6. Änderung des Unterrichtsentgelts
Die Musikwerkstatt Ostersbaum e.V. kann das Unterrichtsentgelt ändern, wenn hierfür sachliche Gründe bestehen.
Eine Änderung des Unterrichtsentgelts wird mindestens sechs Wochen vor Beginn des betreffenden Quartals in Textform angekündigt.
Bei einer Erhöhung des Unterrichtsentgelts besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung kann innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Entgelterhöhung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung erklärt werden.
7. Ergänzungs- und Ensemblefächer
Neben dem Instrumentalunterricht besteht die Möglichkeit, kostenpflichtige Ergänzungs- und Ensemblefächer zu belegen.
Aus pädagogischen und organisatorischen Gründen können Gruppen innerhalb des Schuljahres zum Monatsanfang neu zusammengestellt oder in anderer Form organisiert werden.
8. Unterrichtsort
Der Unterricht findet grundsätzlich in den Räumen der Erich-Fried-Gesamtschule Wuppertal-Ronsdorf statt.
9. Unterrichtsentgelt und Zahlungsweise
Das Unterrichtsentgelt richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der Musikwerkstatt Ostersbaum e.V.
Die Zahlung des Unterrichtsentgelts erfolgt ausschließlich über ein SEPA-Lastschriftmandat.
Das Unterrichtsentgelt wird jeweils für den im Vormonat erteilten Unterricht berechnet und zum 1. des folgenden Monats per SEPA-Lastschrift eingezogen.
Dies gilt auch im letzten Monat des Unterrichtsverhältnisses. Das für den letzten Unterrichtsmonat anfallende Unterrichtsentgelt wird somit nach Beendigung des Unterrichtsverhältnisses zum nächsten regulären Abbuchungstermin eingezogen.
Ein Anspruch auf Gruppenunterricht besteht nicht.
Sollten keine geeigneten Unterrichtspartner:innen in entsprechender Anzahl zur Verfügung stehen, kann die Musikwerkstatt Ostersbaum e.V. den Unterricht unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist beenden.
Alternativ kann der Unterricht – sofern organisatorisch möglich – gegen Zahlung des entsprechend höheren Entgelts als Einzelunterricht oder Unterricht in einer Zweiergruppe fortgeführt werden.
10. Zahlungsverzug und Rücklastschriften
Bei Zahlungsverzug können die gesetzlichen Verzugsfolgen eintreten.
Für eine berechtigte Mahnung kann eine Mahnkostenpauschale von 7,00 € berechnet werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Kosten einer vom Zahlungspflichtigen verursachten Rücklastschrift können in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten weiterberechnet werden.
11. Verhinderung und Krankheit der Schüler:innen
Kann eine Schülerin oder ein Schüler nicht am Unterricht teilnehmen, ist die Musikschule oder die jeweilige Lehrkraft möglichst frühzeitig darüber zu informieren.
Unterrichtsstunden, die aufgrund einer Verhinderung der Schülerin oder des Schülers nicht wahrgenommen werden, können grundsätzlich nicht nachgeholt oder auf andere Personen übertragen werden. Eine Übertragung einzelner Unterrichtsstunden ist nicht möglich.
Bei einer Erkrankung mit unmittelbarer Ansteckungsgefahr darf die Schülerin bzw. der Schüler nicht am Unterricht teilnehmen.
Das Unterrichtsentgelt bleibt bei einer gewöhnlichen krankheits- oder anderweitig bedingten Verhinderung unberührt.
12. Längerfristige Erkrankung oder Kuraufenthalt
Bei einer längerfristigen Erkrankung oder einem ärztlich verordneten Kuraufenthalt von mehr als vier aufeinanderfolgenden Unterrichtsstunden kann die Schülerin bzw. der Schüler auf Antrag und gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung für den entsprechenden Zeitraum vom Unterrichtsentgelt befreit werden.
Die Befreiung gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem die Erkrankung bzw. der Kuraufenthalt der Schulleitung schriftlich mitgeteilt und die erforderliche Bescheinigung vorgelegt wurde.
13. Unterrichtsausfall durch die Lehrkraft
Fällt der Unterricht aufgrund einer Erkrankung der Lehrkraft aus, wird nach Möglichkeit Ersatzunterricht angeboten oder die ausgefallene Einzelstunde nachgeholt.
Bei einer länger andauernden Erkrankung der Lehrkraft entfällt das anteilige Unterrichtsentgelt nach sechs Wochen, sofern die Musikwerkstatt Ostersbaum e.V. keine geeignete Ersatzlehrkraft einsetzen kann.
14. Verhalten und Zahlungsverzug
Bei wiederholtem oder schwerwiegendem ungebührlichem Verhalten sowie bei erheblichem Zahlungsverzug kann die Musikwerkstatt Ostersbaum e.V. nach vorheriger Abmahnung den Unterrichtsvertrag aus wichtigem Grund kündigen.
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
15. Unterrichtsausfall aufgrund nicht zu vertretender Umstände
Kann der Unterricht aufgrund von Umständen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der Musikwerkstatt Ostersbaum e.V. liegen und von dieser nicht verhindert werden können, vorübergehend nicht stattfinden, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Nachholung des Unterrichts oder Erstattung des Unterrichtsentgelts, soweit gesetzlich zulässig.
16. Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten
Die Musikwerkstatt Ostersbaum e.V. bittet Eltern und Erziehungsberechtigte um einen guten und regelmäßigen Austausch mit den Lehrkräften.
Bei Fragen, Problemen oder Schwierigkeiten sollte zunächst das Gespräch mit der jeweiligen Lehrkraft gesucht werden. Bei organisatorischen oder vertraglichen Anliegen steht die Musikwerkstatt Ostersbaum e.V. als Vertragspartnerin zur Verfügung.
17. Vertragliche Vereinbarungen
Vereinbarungen, die den Unterrichtsvertrag betreffen, sind mit der Musikwerkstatt Ostersbaum e.V. zu treffen.
Dies gilt insbesondere für Kündigungen, Änderungen des Unterrichtsverhältnisses oder einen Wechsel der Lehrkraft.
Absprachen mit einzelnen Lehrkräften ersetzen keine Vereinbarung mit der Musikwerkstatt Ostersbaum e.V., soweit es sich um vertragliche Angelegenheiten handelt.
18. Ende der Kooperation mit der Erich-Fried-Gesamtschule
Sollte die Kooperation zwischen der Musikwerkstatt Ostersbaum e.V. und der Erich-Fried-Gesamtschule Wuppertal-Ronsdorf von einer der beiden Seiten beendet werden und dadurch die Durchführung des Unterrichts an diesem Standort nicht mehr möglich sein, besteht für die betroffenen Vertragspartner:innen ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Die Kündigung kann in diesem Fall in Textform zum nächstmöglichen Zeitpunkt erklärt werden.